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Die Bankkontonummer in einheitlicher Darstellung in der Schweiz und in Europa für den Inland- und Auslandzahlungsverkehr.
Seit 1. Januar 2006 verlangen die europäischen Banken im Zahlungsverkehr die Angabe von IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) des Begünstigten. Ab 1. Januar 2007 können Zahlungen in Europa ohne Angabe von IBAN und BIC zurückgewiesen und mit zusätzlichen Gebühren belastet werden.
Die IBAN wird vermehrt auch im Inlandzahlungsverkehr eingesetzt; beispielsweise auf dem roten Einzahlungsschein, im Lastschriftverfahren oder im E-Banking. Sie werden künftig Ihre IBAN auch auf den Debitkarten (ZKB Maestro und -Kontokarten) finden.
Teilen Sie Ihren Geschäftspartnern Ihre IBAN mit, wenn Sie Ihre Bankverbindung angeben.
Ländercode | Prüfziffer | Identifikation Finanzinstitut | Kontonummer |
|---|---|---|---|
CH | 39 | 00700 | 115 2018 4917 3 |
Die Länge der IBAN ist je nach Land unterschiedlich, im Maximum sind es 34 alphanumerische Zeichen. Die Schweiz hat die IBAN auf 21 Stellen festgelegt.
IBAN für | Nummer |
|---|---|
Schweiz | CH39 0070 0115 6518 4917 3 |
Deutschland | DE89 3704 0044 0532 0130 00 |
Norwegen | NO93 8601 1117 947 |
England | GB29 NWBK 6016 1331 9268 19 |